Geonature - Wildnistraining
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Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Abschluss des Vertrages

 1.1. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. 1.2. Die Buchung kann mit Hilfe des Buchungsformulars auf der Internetseite, per E-Mail, schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen.

 1.3. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch den Veranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird der Veranstalter dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung/Rechnung per E-Mail übermitteln.

1.4. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF Format übersandt.

 1.5. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertragliche Verpflichtung aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Er haftet neben seinen eigenen Verpflichtungen auch für die Verpflichtungen, für die von ihm angemeldeten Teilnehmer.

 

2. Zahlungsbedingungen

2.1. Die Teilnahme an einer Veranstaltung setzt die vollständige Bezahlung der Veranstaltungsgebühr per Banküberweisung bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung voraus. Sollte diese Frist nicht eingehalten worden sein, muss der Teilnehmer die vollständige Bezahlung durch Vorlage eines Bankbeleges vor Seminarbeginn belegen können.

2.2. Erfolgt die Buchung kurzfristig (weniger als 4 Tage vor Veranstaltung) ist der Preis direkt vor Beginn der Veranstaltung in bar zu bezahlen.

2.3. Die Teilnahme an einer Veranstaltung setzt die vollständige Bezahlung der Veranstaltungsgebühr voraus.

2.4. Die Preise enthalten keine Umsatzsteuer, da der Veranstalter als Kleinunternehmer nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist.

 

3. Leistungen

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben auf den Internetseiten und auf den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die Dienstleistung beginnt und endet je nach der gebuchten Veranstaltung zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Start- und Endtermin. Für die An- und Abreise zum Treffpunkt ist jeder selbst verantwortlich.

 

4. Anspruch nicht genutzter Leistungen

 Nimmt der Veranstaltungsteilnehmer einzelne Veranstaltungsleistungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des geleisteten Veranstaltungspreises.

 

5. Rücktritt durch den Kunden

 5.1. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurück treten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist hierfür der Zugang der Rücktritterklärung beim Veranstalter.

5.2. Im Falle des Nichtantrittes der gebuchten Leistungen kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen.

Diese wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: - bis 30 Tage vor Veranstaltungszeitpunkt: 20%

 - bis 15 Tage vor Veranstaltungszeitpunkt: 35%

- bis 8 Tage vor Veranstaltungszeitpunkt: 50%

- bis 3 Tage vor Veranstaltungszeitpunkt: 70%

- vom 2. Tag vor Veranstaltungszeitpunkt / Nichtantritt: 80%

5.3. Dem Kunden ist es gestattet, den Nachweis zu führen, dass tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind.

 5.4. Auf Wunsch des Kunden nimmt der Veranstalter, soweit möglich und durchführbar, bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Umbuchung vor. Bei Änderungswünschen, die später als 5 Tage vor Führungsbeginn erfolgen, kann der Veranstalter nicht garantieren, dass den Wünschen des Kunden entsprochen werden kann. Es greift dann o.g. Gebührensatz.

 5.5. Der Kunde kann eine Ersatzperson stellen. Diese Ersatzperson verpflichtet sich, alle Rechte und Pflichten des abgeschlossenen Vertrages zu übernehmen. Der Veranstalter behält sich vor diese Person abzulehnen.

 

6. Rücktritt durch den Veranstalter

 6.1. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweils Angabe auf der Homepage) nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung bis zu 30 Tage vor Beginn abzusagen. In jedem Fall wird der Teilnehmer unverzüglich informiert. Die eingezahlten Teilnahmekosten werden in voller Höhe zurückerstattet.

6.2. Der Veranstalter kann vom Dienstleistungsvertrag zurücktreten, wenn der Kunde die Durchführung der Dienstleistung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Dienstleistung (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, etc.), die in der jeweiligen Ausschreibung (Detailprogramm etc.) verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Dienstleistungspreis.

6.3. Bei Ausfall des Veranstaltungsleiters oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren. In diesem Fall wird im Einvernehmen mit den Teilnehmern möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.

 

7. Rücktritt in Folge höherer Gewalt

7.1. Wird die Veranstaltung infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die Sicherheit von Teilnehmern nicht mehr gewährleistet, kann der Veranstalter die Veranstaltung auf einen anderen Zeitpunkt verschieben. Sollte eine Verschiebung nicht möglich sein, können sowohl der Veranstalter wie der Kunde von der Veranstaltung zurücktreten.

7.2. Bei Rücktritt des Kunden durch höhere Gewalt, erhält er den bereits bezahlten Veranstaltungspreis in Form eines Gutscheins zurück.

7.3. Treten die vorgenannten Gründe nach Antritt der Veranstaltung ein, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Veranstaltung zeitlich verlegt oder ein gleichwertiges Ersatzprogramm durchgeführt wird. Sollte dies nicht möglich sein, können auch in diesem Fall sowohl der Kunde als auch der Veranstalter von der Erbringung der restlichen Leistungen des Vertrages zurücktreten. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Veranstaltungspreis anteilig für die bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen zu.

 

8. Teilnahmebedingungen

8.1. Jeder Teilnehmer bestätigt, dass er körperlich und geistig fähig ist, an den jeweiligen Angeboten und Touren teilzunehmen und den in der Beschreibung genannten Anforderungen entspricht, sowie entsprechend gerüstet ist.

8.2. Einschränkungen z.B. durch Allergien, Krankheiten, Medizineinnahme oder ähnlichem sind vor Antritt der Veranstaltung dem Wanderführer mitzuteilen. Jahreszeitlich- bzw. wetterbedingt kann auf einzelnen Wegeabschnitten eine erhöhte Trittsicherheit und/oder Schwindelfreiheit erforderlich sein. Entsprechende Einschränkungen sind dem Wanderführer spätestens vor Antritt der Wanderung mitzuteilen.

8.3. Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.

 8.4. Der Veranstalter ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Veranstaltung einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen.

 

9. Fotografieren

Während der Wanderung wird in der Regel fotografiert. Die Bilder werden entweder auf der Homepage des Veranstalters dargestellt und/oder vereinzelt zu Werbezwecken in Print- und anderen Medien veröffentlicht. Der Teilnehmer erklärt sich grundsätzlich mit der Veröffentlichung von Bildern, auf denen er abgebildet ist, einverstanden. Sollte der Teilnehmer nicht einverstanden sein, so ist dies dem Wanderführer spätestens vor Antritt der Wanderung mitzuteilen.

 

10. Haftung

10.1.Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Outdoor-Veranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Seminare und Touren können Unfälle nicht ausgeschlossen werden.

10.2.Der Veranstalter haftet im Rahmen einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung ist der Höhe nach auf die Haftpflichtsumme beschränkt, soweit kein Körperschaden entstanden ist. Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen, unternimmt der Teilnehmer die Veranstaltung auf eigene Gefahr.

10.3.Die Veranstaltungen erfolgen zwar unter der Leitung des Veranstalters, doch der Teilnehmer (im Falle von Minderjährigen der/die Erziehungsberechtigte) ist sich bewusst, dass die Teilnahme an Seminaren und Touren in der freien Natur trotz der als sicher eingeschätzten Bedingungen Gefahren („Allgemeines Lebensrisiko“) mit sich bringen kann. Dazu gehören auch Risiken wie Verletzung, Krankheit, Schäden oder Eigentumsverlust, die durch höhere Gewalt verursacht werden.

10.4.Beruht ein Schaden oder eine Verletzung des Teilnehmers auf grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden des Veranstalters, so ist die Haftung auf ihn beschränkt.

10.5.Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch die Begegnung mit Tieren verursacht werden.

10.6.Es bleibt dem Veranstalter vorbehalten, die geplante Tour nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhersehbarer Umstände abzuändern.

10.7.Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Wanderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden.

 

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

 

Stand: 05.04.2021

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